FRAUENRECHTE
Frauenrechte in Österreich – Meilensteine
1918/19:
Die Vereins- und Versammlungsfreiheit ohne Unterschied der Geschlechter wird am 30. Oktober 1918 von der provisorischen Nationalversammlung beschlossen. Damit dürfen Frauen Mitglieder politischer Vereine werden. (Lt. § 30 des Vereinsgesetzes von 1887 waren Ausländer, Frauenspersonen und Minderjährige von der Mitgliedschaft ausgeschlossen gewesen; Frauen wurden zwar bereits 1911 von dieser Bestimmung ausgenommen, diese Änderung wurde vor dem 1. Weltkrieg aber nicht mehr rechtsgültig).
Am 12. November beschloss die Provisorische Nationalversammlung die Ausrufung der Republik und die Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Vertretungskörper an alle volljährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts. Mit der Gründung der Republik erhalten die Frauen das gleiche, unmittelbare, persönliche, freie und geheime Wahlrecht.
Bei den ersten demokratischen Wahlen zur Nationalversammlung am 16. Februar 1919 haben Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht, d.h. sie dürfen wählen und gewählt werden.
Der ersten 11 weiblichen Abgeordneten Österreichs (von damals insgesamt 170) waren:
Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Julie Rauscha, Therese Schlesinger, Amalie Seidel, Irene Sponner, Maria Tusch (alle von der Sozialdemokratischen Partei), Hildegard Burjan (Christlichsoziale Partei), Lotte Furreg (Großdeutsche Partei).
In der ersten und in der 2. Republik bis 1975 war der Frauenanteil im Parlament nie höher als 6,7%.
1920:
Das österreichische Bundesverfassungsgesetz, das 1920 In Kraft getreten ist, enthält das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
1934-1945:
Abschaffung der parlamentarischen Demokratie, Etablierung des Ständestaates; mit der Eingliederung Österreichs als Ostmark in den nationalsozialistische Deutsche Reich 1939 dürfen Frauen keine politischen Funktionen mehr übernehmen
1958:
Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), eines der wichtigsten Dokumente zum Schutz der Menschenrechte; die EMRK wird 1964 in den Verfassungsrang erhoben
1966:
In Österreich erstmals eine Frau zur Bundesministerin ernannt: Grete Rehor (ÖVP) ist von 1966 Bundesministerin für Soziale Verwaltung
1979:
Bruno Kreisky beruft zwei Staatssekretärinnen, die speziell für Frauenfragen zuständig sind, in die Regierung: Johanna Dohnal als Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen, und Franziska Fast als Staatssekretärin für die Belange der berufstätigen Frau
1982:
Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierungen der Frauen (CEDAW) wird durch Österreich ratifiziert. Damit werden Gesetzgebung und Verwaltung dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung von Frauen zu setzen
1986:
Dr.in Marga Hubinek (ÖVP)wird als erste Frau (zweite) Präsidentin des Nationalrates
1991:
Staatssekretärin Johanna Dohnal wird zur Frauenministerin ernannt
1995:
Österreich tritt am 1. Jänner 1995 der Europäischen Union (damals: Europäische Gemeinschaft) bei
1996:
Waltraud Klasnic (ÖVP) wird als erste Frau Landeshauptfrau (Steiermark)
2000:
Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
2006:
Mag.a Barbara Prammer (SPÖ) wird als erste Frau Erste Präsidentin des Nationalrates
2018:
Von den 183 Abgeordneten des Nationalrats sind derzeit 65 Frauen (35,52 %)
2019:
Dr.in Brigitte Bierlein wird am 3. Juni als erste Bundeskanzlerin angelobt. Die Hälfte der Mitglieder der Bundesregierung sind – zum ersten Mal in der Geschichte Österreichs – Frauen.
Literatur:
Susanne Feigl, 150 Jahre Frauenrechte in Österreich. Hg. BMASGK, Wien o. J. (2016)
Erika Weinzierl, Emanzipation. Österreichische Frauen im 20. Jahrhundert. Wien/München1975