Wir wählen: Europa
Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Die Rechtsgrundlage der Europäischen Union sind die zwischen den Mitgliedstaaten unterzeichneten Verträge. Diese Verträge enthalten auch die Aufzählung die sieben Organe der Europäischen Union, ihrer Aufgaben und Funktionen. Die sieben Organe sind das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank, der Europäische Rechnungshof und der Europäische Rat.
Grundlage der Europäischen Union ist die Achtung der Menschenrechte, die Wahrung von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. In der Charta der Grundrechte aus dem Jahr 2000 sind sämtliche persönlichen, bürgerlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte verankert.
In zwei Monaten, am 26. Mai 2019, werden die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden.
Das Europäische Parlament ist das von den BürgerInnen direkt gewählte Gremium der Europäischen Union. Auf europäischer Ebene ist es die Vertretung der rund 500 Millionen EU-BürgerInnen.
Bereits mit dem ersten im Jahr 1951 unterzeichneten Vertag wurde die parlamentarische Versammlung eingerichtet, in den weiteren Verträgen wurden dem Parlament weitere Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnisse übertragen. Mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 wurden die Befugnisse als vollwertiger Mitgesetzgeber wesentlich gestärkt.
Das Europäische Parlament ist Gesetzgeber, muss dem Haushaltsentwurf der Europäischen Kommission zustimmen und übt demokratische Kontrollrechte aus.
Konkret bedeutet das folgendes: Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, Vorschläge für europäische Gesetze zu machen, allerdings hat das Parlament die Möglichkeit und nutzt diese auch, die Kommission zur Vorlage von Gesetzesvorschlägen aufzufordern. Gemeinsam mit dem Rat, d.h. dem Ministerrat, dem Vertreter der nationalen Regierungen angehören, ist das Europäische Parlament Gesetzgeber der Europäischen Union. Mit anderen Worten: das Parlament kann alleine zwar keine Regelungen erlassen, allerdings ist in fast allen Fällen seine Zustimmung erforderlich. Die überwiegende Mehrzahl der Gesetze wird in diesem Verfahren beschlossen.
Dem Europäischen Parlament kommt auch eine wesentliche Rolle beim Beschluss des jährlichen Haushaltsplans der Europäischen Union zu, da es dem Entwurf der Europäischen Kommission gemeinsam mit dem Rat zustimmen muss. Zudem kontrollieren die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Tätigkeit der Organe der Europäischen Union. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon (2009) wird der Präsident/die Präsidentin der Europäischen Kommission vom Parlament gewählt.
Wichtige Meilensteine in der Geschichte der Europäischen Union, bei denen das Parlament eine wichtige Rolle gespielt hat, waren z. B. die Einführung des Euro und die Unterzeichnung der Grundrechte der Europäischen Union.
Europa: das sind wir alle. Dort wo wir die Möglichkeit haben, mitzubestimmen, sollten wir das auch tun.
Denn: Wahlrecht bedeutet die Möglichkeit zur Mitbestimmung und zur Stärkung der Demokratie auf europäischer Ebene!